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Angebotsvorlage herunterladenAngebote mit Word schreiben?
Angebote mit Word zu schreiben ist nicht nur ein sehr veraltetes Konzept, sondern auch illegal. Erfahren Sie, warum Sie lieber belegFuchs nutzen sollten, um Ihre Angebote zu schreiben.
Im gegensatz zu Word, ist belegFuchs vollständig GoBD-konform und somit rechtssicher.
Angebote mit fortlaufender Angebotsnummer in belegFuchs zu schreiben ist um ein vielfaches einfacher und weniger fehleranfällig.
belegFuchs ist eine vollständige Buchhaltungssoftware. Es erstellt Ihre Auswertungen und kümmert sich um Mahnungen und Stornierungen.
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Angebotsvorlage
Wichtige Informationen zu der Word Angebotsvorlage.
Sind Word Angebote rechtsgültig?
Aufgrund der GobD-Konformität und gesetzlicher Bestimmungen sind Word-Angebote nicht rechtsgültig. Gemäß den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind elektronische Angebote dazu verpflichtet, bestimmte Kriterien zu erfüllen, um als rechtsgültig zu gelten. Dazu gehört unter anderem die Unveränderbarkeit der Angebotsdaten sowie die Gewährleistung einer revisionssicheren Aufbewahrung.
Word-Dokumente bieten keine ausreichenden Sicherheits- und Nachvollziehbarkeitsmechanismen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Daher sind sie nicht für die Erstellung von rechtsgültigen Angeboten geeignet. Es wird dringend empfohlen, auf spezielle Buchhaltungssoftware zurückzugreifen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und elektronische Angebote gemäß den GoBD erstellt.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise der Nichtanerkennung von Angeboten durch Finanzbehörden oder rechtlichen Strafen. Es ist daher ratsam, bei der Erstellung von Angeboten die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten und auf die Verwendung von Word-Dokumenten zu verzichten.